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   VG Frankfurt/Main, 04.02.2002 - 4 G 4748/01   

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https://dejure.org/2002,20892
VG Frankfurt/Main, 04.02.2002 - 4 G 4748/01 (https://dejure.org/2002,20892)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.02.2002 - 4 G 4748/01 (https://dejure.org/2002,20892)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 4 G 4748/01 (https://dejure.org/2002,20892)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 Abs 3 Nr 3 BBauG, § 22 BImSchG, § 42 Abs 2 VwGO
    Immissionsrichtwerte im allgemeinen Wohngebiet am Rande zum Außenbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immissionsrichtwerte im allgemeinen Wohngebiet am Rande zum Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96

    Kontrolle zivilrechtlichler Entscheidungen zur Immission elektromagnetischer

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.02.2002 - 4 G 4748/01
    Wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 17.02.1997 (NJW 1997, 2509) entschieden hat, ist es nicht Aufgabe der Gerichte, ungesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen mit den Mitteln des Prozessrechts zum Durchbruch zu verhelfen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1999 - 7 B 1339/99
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.02.2002 - 4 G 4748/01
    Schließlich ist auch das Vorbringen, im Baugenehmigungsverfahren sei eine förmliche Umweltverträglichkeitsprüfung fehlerhaft unterblieben, nicht geeignet, eine nachbarrechtsrelevante Rechtsverletzung darzutun (OVG Münster, Beschluss vom 04.11.1999 - 7 B 1339/99 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1999 - 10 B 1283/99

    Ausgestaltung des bauordnungsrechtlichen Nachbarschutzes gegen eine für die

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.02.2002 - 4 G 4748/01
    Da sein Wohnort ländlich strukturiert ist und das Haus an der Grenze zum Außenbereich liegt, dürfte die Schutzbedürftigkeit jedenfalls nicht höher anzusetzen sein (vgl. dazu die obergerichtliche Rechtsprechung zu Windenergieanlagen, die als Beurteilungsmaßstab die TA-Lärm heranzieht und zum Teil für Wohnhäuser, die an den Außenbereich unmittelbar angrenzen, sogar gewisse Überschreitungen der dort festgelegten Lärmrichtwerte für zulässig erachtet: OVG Münster NVwZ 1997, 924 f.; NVwZ 1998, 980; NVwZ 1999, 1360; OVG Lüneburg NVwZ 1999, 445 f. und 1358 f.; OVG Greifswald NVwZ 1999, 1238 f.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.1999 - 3 M 85/98

    Windenergieanlagen, Lärmimmissionen, Schattenwurf, TA-Lärm, Gebot der

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.02.2002 - 4 G 4748/01
    Da sein Wohnort ländlich strukturiert ist und das Haus an der Grenze zum Außenbereich liegt, dürfte die Schutzbedürftigkeit jedenfalls nicht höher anzusetzen sein (vgl. dazu die obergerichtliche Rechtsprechung zu Windenergieanlagen, die als Beurteilungsmaßstab die TA-Lärm heranzieht und zum Teil für Wohnhäuser, die an den Außenbereich unmittelbar angrenzen, sogar gewisse Überschreitungen der dort festgelegten Lärmrichtwerte für zulässig erachtet: OVG Münster NVwZ 1997, 924 f.; NVwZ 1998, 980; NVwZ 1999, 1360; OVG Lüneburg NVwZ 1999, 445 f. und 1358 f.; OVG Greifswald NVwZ 1999, 1238 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1998 - 7 B 956/98

    Ungenügender Nachbarschutz: zwei Windkraftanlagen stillgelegt

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.02.2002 - 4 G 4748/01
    Da sein Wohnort ländlich strukturiert ist und das Haus an der Grenze zum Außenbereich liegt, dürfte die Schutzbedürftigkeit jedenfalls nicht höher anzusetzen sein (vgl. dazu die obergerichtliche Rechtsprechung zu Windenergieanlagen, die als Beurteilungsmaßstab die TA-Lärm heranzieht und zum Teil für Wohnhäuser, die an den Außenbereich unmittelbar angrenzen, sogar gewisse Überschreitungen der dort festgelegten Lärmrichtwerte für zulässig erachtet: OVG Münster NVwZ 1997, 924 f.; NVwZ 1998, 980; NVwZ 1999, 1360; OVG Lüneburg NVwZ 1999, 445 f. und 1358 f.; OVG Greifswald NVwZ 1999, 1238 f.).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.1998 - 1 M 4727/98

    Nachbarwiderspruch; Baugenehmigung; Nachbarrechtsschutz; Windkraftanlage;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.02.2002 - 4 G 4748/01
    Da sein Wohnort ländlich strukturiert ist und das Haus an der Grenze zum Außenbereich liegt, dürfte die Schutzbedürftigkeit jedenfalls nicht höher anzusetzen sein (vgl. dazu die obergerichtliche Rechtsprechung zu Windenergieanlagen, die als Beurteilungsmaßstab die TA-Lärm heranzieht und zum Teil für Wohnhäuser, die an den Außenbereich unmittelbar angrenzen, sogar gewisse Überschreitungen der dort festgelegten Lärmrichtwerte für zulässig erachtet: OVG Münster NVwZ 1997, 924 f.; NVwZ 1998, 980; NVwZ 1999, 1360; OVG Lüneburg NVwZ 1999, 445 f. und 1358 f.; OVG Greifswald NVwZ 1999, 1238 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.1996 - 10 B 2385/96

    Baurecht: Nachbarschutz gegen eine Windenergieanlagen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.02.2002 - 4 G 4748/01
    Da sein Wohnort ländlich strukturiert ist und das Haus an der Grenze zum Außenbereich liegt, dürfte die Schutzbedürftigkeit jedenfalls nicht höher anzusetzen sein (vgl. dazu die obergerichtliche Rechtsprechung zu Windenergieanlagen, die als Beurteilungsmaßstab die TA-Lärm heranzieht und zum Teil für Wohnhäuser, die an den Außenbereich unmittelbar angrenzen, sogar gewisse Überschreitungen der dort festgelegten Lärmrichtwerte für zulässig erachtet: OVG Münster NVwZ 1997, 924 f.; NVwZ 1998, 980; NVwZ 1999, 1360; OVG Lüneburg NVwZ 1999, 445 f. und 1358 f.; OVG Greifswald NVwZ 1999, 1238 f.).
  • VG Meiningen, 13.12.1996 - 5 E 1006/96
    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 04.02.2002 - 4 G 4748/01
    Dies kann Irritationen hervorrufen; eine Konzentration auf andere Tätigkeiten kann erschwert werden (vgl. OVG Münster NVwZ 97, 926; NVwZ 1999, 1361).
  • VG Frankfurt/Main, 14.07.2004 - 4 E 3959/02

    Lärmimmissionen; TA-Lärm; Windpark

    Wie das OVG Rheinland-Pfalz (a.a.O) zutreffend ausgeführt hat, sind bei der Beantwortung der Frage, ob den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Einzelfall Genüge getan ist, nach der in der Verwaltungsgerichtsbarkeit allgemein herrschenden Auffassung, die in der 6. Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesimmissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm) vom 26. August 1998 niedergelegten Richtwerte, Beurteilungsregelungen, Mess- und Rechenverfahren auch für die Beurteilung von Windenergieanlagen als Orientierungshilfe heranzuziehen (so auch die bisherige Rechtsprechung der Kammer (vgl. Beschl. v. 04.02.2002 - 4 G 4748/01[3]).
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